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8 Dokumentation

(1) Die Dokumentation ist der erforderliche Nachweis für die Güte und für den Nutzen einer Kampfmittelräumung.


Grundzüge der Dokumentation

(2) Die Erkundung und Räumung von Liegenschaften liefern umfangreiche Daten. Eine detaillierte, eindeutige und nachvollziehbare Dokumentation aller Arbeiten, Daten und Ergebnisse ist notwendig, um

  • Flächen, die untersucht und/oder geräumt worden sind, eindeutig lokalisieren zu können,
  • die durchgeführten Untersuchungen und deren Ergebnisse, die zu einer Bewertung und/oder Gefährdungsabschätzung geführt haben, nachvollziehbar und prüfbar zu machen,
  • einmal erhobene Daten für zukünftige Maßnahmen bereitzustellen,
  • die Qualitätskontrolle durchgeführter Erkundungen und Räumungen sicherzustellen,
  • die Rechnungsprüfung zu ermöglichen,
  • die Beweissicherung der Gefahrenbeseitigung zu führen.

(3) Die Anforderungen an die maßnahmenbezogene Dokumentation der Inhalte der Phasen A bis C sind in den Anhängen A-6 und A-9 definiert. Diese umfassen u. a.:

  • Historisch-genetische Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung,
  • Geophysikalische Untersuchungen in Testfeldern,
  • Räumungen in Testfeldern,
  • Räumkonzept,
  • Vermessung,
  • Prüffelder,
  • Abschlussbericht zu Räumungen,
  • Bestätigung der Kampfmittelfreiheit (Abschluss und Abnahme der Räumung).


Aufbewahrung der Dokumentation

(4) Da nur mit der Dokumentation der einzelnen Phasen der Kampfmittelräumung die nachhaltige Beweissicherung der Gefahrenbeseitigung geführt werden kann, müssen entgegen der Regelung in den RBBau Abschnitt K10 – Behandlung und Aufbewahrung von Unterlagen – Dokumentationen der Kampfmittelräumung unbefristet aufbewahrt werden.


Digitale Bestandsdokumentation KMR

(5) Die Digitale Bestandsdokumentation KMR (DigBestDok KMR) stellt gegenüber der maßnahmenbezogenen Dokumentation einen Auszug der Daten dar. Sie verfolgt DV-basiert folgende Ziele:

  • langfristige Dokumentation des Kampfmittelstatus von Liegenschaften/Wirtschaftseinheiten sicherstellen,
  • schnelle Übersichtsinformationen zum Sachstand ermöglichen,
  • den Informationsaustausch zwischen der Bauverwaltung, der Bundeswehr und der BImA verbessern.

Die Darstellung der Daten, die im Rahmen der DigBestDok KMR erhoben werden sowie des Datenflusses erfolgt im Anhang 6.


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