BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
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A-9.4.1 Fachspezifische Anforderungen an freiberuflich Tätige

1 Geltungsbereich

Diese Technische Spezifikation definiert die fachspezifischen Anforderungen an freiberuflich Tätige (fbT) in der Phase C.

Die fachliche Eignung für die Erbringung von Ingenieur- bzw. Planungsleistungen zur Kampfmittelräumung ist aufgrund der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu beurteilen.


2 Allgemeine Kenntnisse

2.1 Fachtechnisch

Die Ingenieurleistungen im Bereich der Kampfmittelräumung (KMR) erfordern natur- und ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen:

  • fachliche Kenntnisse auf dem Gebiet der KMR:
    • funktionelle, technische und organisatorische Planung von KMR-Vorhaben,
    • Aufbau- Funktions- und Wirkungsweise von Munition,
    • Umgang mit Fundmunition,
    • Umgang mit Explosivstoffen, Nebel-, Reiz- und Kampfstoffen,
    • Beurteilung und Bewertung der Anwendung zweckmäßiger Räumverfahren,
    • Einsatz von Baugeräten in der KMR,
    • Erfahrungen/Kenntnisse im Tiefbau.
  • Kenntnisse im Arbeitsschutz,
  • Kenntnisse in Datenaufnahme, Datenanalyse, Statistik und Informationsverarbeitung,
  • Kenntnisse der grundlegenden fachlichen Regelwerke.


2.2 Rechtlich

Kenntnis folgender einschlägiger Rechtsvorschriften:

  • SprengG und der untergesetzlichen Regelungen,
  • Kampfmittelverordnungen der Länder.

Grundkenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere

  • Chemikaliengesetz,
  • Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung,
  • Bundes-Immissionsschutzrecht,
  • Arbeitsschutzgesetz,
  • Wasserhaushaltsgesetz,
  • Naturschutzrecht,
  • Gefahrstoffverordnung,
  • GGVSEB - Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt,
  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz,
  • Landesbodenschutzgesetze und zugehörige Rechtsvorschriften,
  • Landesabfallgesetze,
  • Landeswassergesetze und zugehörige Rechtsvorschriften,
  • Unfallverhütungsvorschriften / Berufsgenossenschaftliche Regelwerke,
  • Vertragsrecht (BGB, VgV, VOB, VOL, HOAI),
  • Kenntnisse über Aufbau und Zuständigkeiten der öffentlichen Verwaltung.


3 Besondere fachliche Kenntnisse

Das Erstellen von Räumkonzepten, die Durchführung der Räumplanung und Ausführungsplanung sowie die örtliche Bauüberwachung in der Phase C stellen besondere fachliche Anforderungen an den/die Bearbeiter. Zu folgenden Planungs- bzw. Durchführungsphasen sind - zu den in folgenden Leistungsbildern (Unterkapiteln) dargestellten Tätigkeiten - vertiefte Fachkenntnisse der KMR erforderlich:


3.1 Erstellung von Räumkonzepten

  • Grundlagenermittlung:
  • Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Aufgabe.
  • Durchführung die Phase B ergänzender technischer Untersuchungen,
  • Vorplanung:
    • Untersuchen, Beurteilen und Bewerten von Lösungsmöglichkeiten,
    • Erarbeiten eines Planungskonzeptes für die favorisierte Lösung,
    • Kostenermittlung (ES Bau).


3.2 Durchführung der Räumplanung und Ausführungsplanung

  • Entwurfsplanung:
    • Erläuterungsbericht und zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs; Ablaufplan; Liegenschaftsplan mit Räumsektoren und Kostenwirkungsfaktoren,
    • Verhandlungen mit den KBD zur Durchführbarkeit,
    • Kostenberechnung.
  • Ausführungsplanung:
    • Vorbereitung der Vergabe (Aufstellen der Verdingungsunterlagen),
    • Mitwirken bei der Vergabe.
  • Koordination der Belange des Arbeitsschutzes in der Planungsphase.


3.3 Örtliche Bauüberwachung

  • Qualitätskontrolle durch Prüfung geräumter Bereiche gemäß A-9.4.2 und der Zuordnung der Funde zu den Fundklassen,
  • Sicherstellung einer lückenlosen Dokumentation der Räumarbeiten gemäß A-9.4.10,
  • Rechnungsprüfung, Mitwirkung bei der Abnahme,
  • Tätigkeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).


4 Nachweise

Die Nachweise zu den Allgemeinen Anforderungen sind durch den Bieter im Vergabeverfahren beizubringen.


4.1 Personelle Anforderungen

Zur Eignung muss der fbT zu seiner beruflichen Bildung, fachspezifischen Ausbildung und praktischen Erfahrung folgende Nachweise führen:

  • Abgeschlossenes Studium mit naturwissenschaftlich-technischer Ausrichtung an einer Universität oder Fachhochschule oder eine gleichwertige Qualifikation,
  • Eine mindestens 3-jährige praktische Tätigkeit im Bereich Kampfmittelräumung,
  • Gültige(r) Befähigungsschein(e) des/der beauftragten Mitarbeiter(s) gemäß § 20 SprengG.


Soweit dem fbT auch Aufgaben des SiGeKo übertragen werden sollen, muss er ferner die Anforderungen gemäß A-9.1.11 erfüllen.

Folgende besonderen fachlichen Kenntnisse sind nachzuweisen:

  • Referenzliste über die in den letzten 3 Jahren durchgeführten Projekte, in denen der fbT maßgebliche Entscheidungen zu treffen hatte,

    Beschreibung von ausgewählten Projekten, mit denen der Nachweis der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegt werden kann,

  • Ausbildung / beruflicher Werdegang der/des verantwortlichen Projektbearbeiter(s),
  • ggf. Veröffentlichungsliste,
  • ggf. Arbeitsproben.


4.2 Technische Ausstattung

Der fbT muss über die erforderliche Geräteausstattung zur Bearbeitung der jeweils beauftragten Leistungen der Phase C verfügen. Dies sind z. B.:

  • Technische Ausstattung zur computergestützten Bearbeitung von Karten und Plänen,
  • Geräte zur geodätischen Vermessung im Gelände (mechanisch und/oder per GPS),
  • Detektor für ferromagnetische Körper (Magnetometer),
  • Induktiver Detektor (MSG).


4.3 Organisatorische Anforderungen

Es ist ein die fachlichen Anforderungen der AH KMR erfüllendes Qualitätsmanagementsystem zu führen und nachzuweisen.


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