BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
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A-8.1.1 Hinweise zur Anwendung der Musterleistungsbeschreibung und der Formblätter des VHB – Geophysik

1 Geltungsbereich

Die Hinweise zur Musterleistungsbeschreibung beziehen sich auf geophysikalische Leistungen mit digitaler Aufnahme innerhalb der Phase B.

Es handelt sich hierbei nicht um Bauleistungen, sondern um Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden. Der geschätzte Netto-Auftragswert unterschreitet in der Praxis häufig den maßgeblichen EU-Schwellenwert. In diesen Fällen sind die Leistungen nach § 50 UVgO grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Weitere Ausführungen hierzu beinhaltet das Kapitel 7.3 Ingenieurleistungen, insbesondere in der Marginalie 2.

In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass es für die Vergabe sinnvoll sein kann, sich an den bestehenden Werkzeugen der VOL-Vergabe, wie sie im VHB niedergelegt sind, zu orientieren und sie sinngemäß anzuwenden. Daher wird im Folgenden auf die entsprechenden Formblätter des VHB Bezug genommen.

Liegt der geschätzte Auftragswert oberhalb des EU-Schwellenwertes, sind die Regelungen des GWB und der VgV anzuwenden. Die entsprechenden Formblätter des VHB können direkt verwendet werden. Ist der Leistungsgegenstand eine Aufgabe, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, sind auch die Regelungen des Abschnitts 6 der VgV anzuwenden.

 

2 Musterleistungsbeschreibung

Die Musterleistungsbeschreibung besteht aus folgenden Dokumenten:


1. Mustergliederung der Räumstellenbeschreibung / Baubeschreibung / Beschreibung des Verfahrens und des Leistungsziels (
A-8.1.2)

Die Mustergliederung liefert der ausschreibenden Stelle ein Gerüst für die Beschreibung der durchzuführenden Maßnahme. Die Abschnitte und Kapitel sind mit Stichworten und Hinweisen ausgestattet, die der ausschreibenden Stelle die Zusammenstellung der für die Ausschreibung erforderlichen Daten erleichtern sollen.

Die Mustergliederung enthält Verweise auf alle für eine Ausschreibung in dieser Phase möglicherweise benötigten Technischen Spezifikationen. Es ist im Einzelfall zu prüfen, welche der Technischen Spezifikationen zur vollständigen Beschreibung der konkret auszuschreibenden Leistung erforderlich sind.


2. Musterleistungskataloge (
A-8.1.3)

Die Musterleistungskataloge sind nach Sondierverfahren getrennt.


3. Technische Spezifikationen (
A-9)

Die Technischen Spezifikationen setzen die technischen Standards für folgende Leistungen (s. Tab. A-8.1.1-1) und sind im Regelfall unter jeweiliger Beachtung der Einzelfragestellung anzuwenden.

Tab. A-8.1.1-1: Relevante Technische Spezifikationen Geophysik

TS-Nr.

TS-Bezeichnung

Anzuwenden

Regelfall

Optional

A-9.1.1

Arbeitsschutz

X

A-9.1.5

Anforderungen an gewerbliche Auftragnehmer

X

A-9.1.7

Vermessung

X

A-9.3.2

Anforderungen an die Dokumentation Geophysik

X

A-9.3.3

Anforderungen Personal Geophysik

X

A-9.3.4

 Qualitätskontrolle Geophysik

X

A-9.3.8

Magnetik, fahrzeuggestützt (digitale Aufnahme)

Je nach beauftragtem Verfahren anzuwenden

A-9.3.9

Magnetik, zu Fuß (digitale Aufnahme)

A-9.3.10

Zeitbereichselektromagnetik (TDEM), fahrzeuggestützt (digitale Aufnahme)

A-9.3.11

Zeitbereichselektromagnetik (TDEM), zu Fuß (digitale Aufnahme)

A-9.3.12

Bohrlochsondierungen

A-9.3.13

MS-Sonde (Metalldetektor)

A-9.3.14

Georadar

Die den Verdingungsunterlagen beigefügten Technischen Spezifikationen sind in den Formblättern des VHB (s. Tab. A-8.1.1-2) aufzuführen. Sie werden Vertragsbestandteil.

Tab. A-8.1.1-2: Auflistung Technische Spezifikationen in den Formblättern des VHB

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

631

Angebotsschreiben

633


4. Anlagen

Bei den Anlagen zur Leistungsbeschreibung handelt es sich um Bietereintragungen, Gutachten und Pläne, für die keine Formblätter entwickelt wurden.


3. Formblätter des VHB

Die Verdingungsunterlagen zur Ausschreibung von Leistungen zur Kampfmittelräumung müssen, mit Ausnahme der als bedarfsweise gekennzeichneten Dokumente, folgende Formblätter des VHB enthalten (s. Tab. A-8.1.1-3):

Tab. A-8.1.1-3: Aufzuführende Formblätter des VHB in den Ausschreibungsunterlagen

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

631

Bewerbungsbedingungen

632

Angebotsschreiben

633

Besondere Vertragsbedingungen

634

Zusätzliche Vertragsbedingungen

635

Aufgliederung der Einheitspreise (bei Bedarf)

223

Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
(bei Bedarf)

233

Abfall (bei Bedarf)

241

Datenverarbeitung (bei Bedarf)

244

Die „Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen“ des Formblattes 634 sind im Bedarfsfall unter Pkt. 9 wie folgt zu ergänzen:


1. Ausführungsunterlagen

Anfertigung eines Räumstelleneinrichtungsplanes in geeignetem Maßstab, der innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber oder dessen Vertreter zu übergeben ist.


2. Abnahme

Ergänzend zu § 13 VOL/B gelten folgende Festlegungen:

  • Die Abnahmen erfolgen nur für in sich geschlossene Erkundungsleistungen oder Erkundungsteilleistungen.
  • Die Abnahme ist durch den Auftragnehmer schriftlich zu beantragen.
  • Die Abnahme von Teilleistungen erfolgt gemäß § 13 Nr. 2 Abs. 4 VOL/B.
  • Die Abnahme der Gesamtleistung erfolgt gemäß § 13 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B.
  • Es sind Fristen festzulegen, innerhalb derer die Abnahme zu erfolgen hat.
  • Wird die Abnahme aufgrund eines Mangels verweigert, hat der Unternehmer diesen Mangel auf seine Kosten zu beheben und erneut die förmliche Abnahme schriftlich zu beantragen.


3. Haftung

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers können in Anlehnung an Anhang K12 der RBBau in der jeweils gültigen Fassung ermittelt werden.

Dem Auftraggeber sind die Versicherungsnachweise vor Aufnahme der Arbeiten unaufgefordert vorzulegen. Die Bezahlung fälliger Versicherungsprämien ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.


4. Ausführung - SiGe-Koordinator (bedarfsweise)

Der Auftragnehmer versichert, dass er für die Ausführungsphase uneingeschränkt über einen qualifizierten SiGe-Koordinator verfügt. Die Qualifikation gem. TS A-9.1.11 ist vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.

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