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A-7.2.9 Leistungsbeschreibung Phase C - Projektsteuerung

1 Vorbemerkung

Projektleitung und Projektsteuerung sind grundsätzlich Bauherrenaufgaben. Der staatliche Bauherr muss seine Baumaßnahmen LEITEN und den Projektverlauf so STEUERN, dass die Vorgaben eingehalten und die projektbezogenen Ziele erreicht werden. Die Leistungen der Projektleitung und -steuerung sind in sämtlichen Bearbeitungsphasen der Projektdurchführung zu erbringen.

 

2 Projektsteuerung

Im Gegensatz zu den Aufgaben der Projektleitung (nicht delegierbarer Teil der Auftraggeberfunktion) kann sich der Bauherr bei der Erledigung dieser baufachlichen Bauherrenaufgaben durch die Beteiligung freiberuflich tätiger Projektsteuerer unterstützen lassen.

Die überwiegend organisatorischen, technisch- wirtschaftlichen Steuerungsaufgaben umfassen die Überwachung des Zusammenspiels aller projektbeteiligten Planer und Firmen sowie sonstigen Beteiligten. Durch Beratung, Koordination, Information und Kontrolle soll der Projektsteuerer dazu beitragen, dass die Qualitäts-, Termin- und Kostenziele erreicht werden.

Der Projektsteuerer unterstützt die Projektleitung (s. A-1.1.2 "Projektmanagement“) bei den Auftragsvergaben, der Betreuung der Freiberuflichen, der Erfolgskontrolle und der Abrechnung von Honoraren. Hierzu bedarf es beim Projektsteuerer außer einschlägiger fachlicher Kenntnisse in der Kampfmittelräumung entsprechend qualifizierten und geschulten Personals mit Erfahrungen in den im nachfolgenden Leistungskatalog beschriebenen Aufgaben.

  • Fachliche Beratung des AG für das Gesamtprojekt:

Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt,

  • Abstimmung der Rahmenbedingungen mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der ordnungspolitischen Vorgaben (Vergaberecht, Haushaltsrecht). Unterstützung bei der Vergabe von Leistungen in einem öffentlich kontrollierten Wettbewerb. Bewertung der Angemessenheit von Vergütungen und Preisen,
  • Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte):
    • der Auswahl von geeigneten Planern unter Beachtung des Vergaberechts (s. Kap. 7 und Anhänge),
    • der Vorbereitung und dem Abschluss von Ingenieurverträgen hinsichtlich der Geschäftsbedingungen und der Qualitätsanforderungen an Planungskonzepte (s. Anhang A-7),
    • der Kontrolle bei der Vorbereitung und dem Abschluss von Bauverträgen für Maßnahmen der Kampfmittelräumung hinsichtlich der Geschäftsbedingungen und der Qualitätsanforderungen an Durchführungskonzepte (s. Anhang A-8),
  • Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf das Projekt und Projektbeteiligte,
  • Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen,
  • Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen,
  • Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten,
  • laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers,
  • Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren,
  • Formulierung von Vorgaben für die Dokumentation als Beweissicherung (s. Kap. 8 und Anhänge),
  • Baufachliche Begleitung.

Die Honorierung dieser Leistungen kann frei vereinbart werden.


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