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A-7.2.5 Leistungsbeschreibung Phase B - Testfelder

1 Einleitung

Zur Verdeutlichung der Begrifflichkeiten in der Flächenbezeichnung dient Abbildung A-7.2.5-1. Im Anhang A-3.2 werden hierzu weitere Erläuterungen gegeben.

Abb. A-7.2.5-1: Flächeneinteilung Testfeld

Der Tabelle 7.2.5-2 sind die Planungsleistungen bzw. Teile davon zu entnehmen, die in der Phase B anfallen können.

Weitere Hinweise zur Durchführung der Phase B sind im Anhang A-3.2 „Testfeld“ zu beachten.

Abb. A-7.2.5-2: In Phase B anfallende Planungsleistungen bzw. Teile davon

 

2 Geltungsbereich

Das hier folgende Leistungsbild stellt die Anforderungen an folgende Planungsschritte auf, die in Tabelle A-7.2.5-2 aufgeführt sind:

  • Kap. 1.1 "Testfelder": komplett
  • Kap. 1.2 "Geophysik": Punkt a. i; Punkt b. i
  • Kap. 1.3 "Räumung": Punkt a. i - viii

Nähere Ausführungen hierzu erfolgen in den nächsten Kapiteln.

Das Leistungsbild berücksichtigt die Planungen von Testfeldern auf Land. Es kann aber auch auf die Planung von Testfeldern in Gewässern angewendet werden, sofern es sich um die grundsätzliche Vorgehensweise handelt.

 

3 Hinweise zur Vergabe von Planungsleistungen

Wesentliche Voraussetzung für die Vergabe von Planungsleistungen und für die Ausweisung von Testfeldern (TF), deren Untersuchung bzw. deren Räumung ist eine ausführliche Aufgabenbeschreibung, die mindestens folgende Angaben zu enthalten hat:

  • Auftraggeber und Anlass,
  • Lage/Anschrift der Liegenschaft/Untersuchungsstelle,
  • Ansprechpartner, eingebundene Institutionen/Behörden/Firmen,
  • Ziel der Maßnahme/Nutzungsabsichten,
  • Beschreibung der Liegenschaft/Untersuchungsstelle
    • Frühere/derzeitige Nutzung
    • Bebauung/Infrastruktur
    • Topographie/Morphologie
    • Geologische/hydrogeologische Standortfaktoren
    • Schutzgebiete/Denkmäler etc.
  • Bisher durchgeführte Maßnahmen
    • Zusammenfassung der Ergebnisse Phase A
    • Angaben zu Boden- und Grundwasserbelastungen
    • Weitere planungsrelevante Angaben.
  • Möglichkeit der Akteneinsicht
  • Termine/Fristen.

Im Rahmen der Bearbeitung sind regelmäßige Abstimmungsgespräche sowohl beim AG als auch vor Ort bzw. bei Dritten an der Maßnahme Beteiligter einzuplanen.

 

4 Planungsleistungen Testfelder

4.1 Ausweisung von Testfeldern

Grundlegendes (entspricht dem Arbeitsschritt Kap. 1.1 a.)

Voraussetzung für die TF-Ausweisung ist das Ergebnis der Phase A, insbesondere der Bewertung sowie die Einteilung in Belastungsklassen. Dies ist darzustellen und zu beschreiben. Ferner sind alle für die weitere Planung vorgegebenen Bedingungen entsprechend den Kostenwirkungsfaktoren zu ermitteln. Diese Zwänge beeinflussen das weitere Vorgehen entscheidend und sind daher zu beschreiben.

Die Aufgabenstellung ist eindeutig und klar zu benennen und abzustimmen. Alle Bedingungen des Bauherren sind festzuhalten, da die weiteren Planungsschritte von diesen Festlegungen abhängig sind und die zu erwartende Leistung definieren.

Die Bedingungen für die Auswahl der TF in Anzahl, TF-Größe und Gesamtflächenanzahl sind zu nennen und ggf. in Plänen zu dokumentieren (bspw. Verhältnis Freiland/Wald, offene Wasserflächen, Moore, geogene Ablagerungen mit den für Sondierungen beeinflussenden markanten ferromagnetischen Anteilen, Bereiche mit Hangneigungen).

Flächen, die aus rechtlichen oder sonstigen Gründen der weiteren Betrachtung entzogen werden, sind gesondert zu kennzeichnen. Die Begründung ist zu nennen.


Auswahl

Die mit TF zu untersuchenden Flächen sind eindeutig in Lage und Merkmalen darzustellen. Flächen können sein:

  • allgemeine Kampfmittelverdachtsflächen,
  • Flächen gleicher prognostizierter Belastung,
  • Flächen gleicher prognostizierter Kampfmittelvarianz,
  • Flächen gleicher prognostizierter Gefährdungsklassen,
  • oder Kombination(en) davon.

Je nach Aufgabenstellung und anzuwendender Auswahlmethodik sind die Flächenarten zu wählen.

Die TF sind in diese Flächen so zu legen, dass sie repräsentativ für den übrigen Flächenbereich sind. Das betrifft die TF-Charakteristika

  • Anzahl,
  • Größe,
  • Lage.

TF-Anzahl und TF-Größe bedingen primär die Repräsentativität. Hier ist der Nachweis zu führen, welche Aussagesicherheit bei den gegebenen Voraussetzungen und der Zielstellung erreicht wird, wie diese durch Änderungen in Anzahl und Größe erhöht oder vermindert werden.

Die Verteilung der TF erfolgt nach subjektiven oder objektiven Verfahren, wobei letzteres Verfahren vorzuziehen ist. Für beide Fälle gilt, dass eine ausreichende Begründung für die Lagefestsetzung erfolgt.

Bei den objektiven Verfahren sind mathematische Methoden (s. A-3.4 "Statistik") anzuwenden. Dabei sind der mathematische Ansatz sowie die Berechnung bzw. deren einzelne Schritte so zu dokumentieren, dass die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Wird ein EDV-Programm angewendet, ist ähnlich zu verfahren: Programmbeschreibung, Dokumentation der Eingabeparameter, Zwischenergebnisse und Endergebnis, Nennung der Variablen und deren Auswirkung auf das Ergebnis.

Subjektive Gründe können bspw. sein, dass im Zuge von anstehenden Baumaßnahmen gezielt in das geplante Baufeld Testfelder gelegt werden.

Eine Ortsbesichtigung zur Überprüfung der TF-Eignung im Gelände ist einzukalkulieren.


4.2 Geophysik

4.2.1 Konzept geophysikalische Untersuchungen (entspricht dem Arbeitsschritt Kap. 1.1 b.)

Die hier beschriebenen Anforderungen beziehen sich auf den vorgesehenen Einsatz des geophysikalischen Verfahrens sowie die Abschätzung der wirtschaftlichen und zeitlichen Durchführung der geophysikalischen Messungen in Abhängigkeit von den Standortgegebenheiten.

Das vermutete Störkörperinventar in Quantität und Qualität, die Geländegegebenheiten sowie das Räumziel bedingen die Auswahl des geophysikalischen Messverfahrens, welches wiederum Auswirkungen auf die Charakteristik des Testfeldes hat. Beispielsweise ist bei ausreichender TF-Größe der Einsatz von fahrzeuggestützten Systemen den händischen Systemen vorzuziehen. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn die Repräsentativität nicht leidet.

Diese Wechselbeziehung ist eindeutig und klar zu belegen. Zu dokumentieren ist die Auswahl der geophysikalischen Messverfahren anhand des vermuteten Störkörperinventars und des Räumzieles. Hierbei sind zugleich Anforderungen an die Technik zu formulieren. Grundsätzlich gilt, dass geophysikalische Verfahren mit digitaler Aufnahme eingesetzt werden.

Ferner sind rechtliche Belange (z. B. Naturschutz, Bodenschutz, Wasserschutz) sowie die Standortfaktoren mit einzubeziehen.

Neben diesen Punkten ist ein vorläufiger Ablaufplan der geophysikalischen Messungen mit den dazugehörigen Vorarbeiten darzustellen und deren Kosten zu kalkulieren. Dazu gehört bspw.:

a.

Herstellen der Betretungssicherheit,

b.

Freischnitt,

c.

schießfreie Zeiten bei Bundeswehrliegenschaften,

d.

Vermessung der TF.

Aufzuführen ist auch der Einsatz der Personal- und Geräteanzahl sowie die Benennung notwendiger einzubindender Dritter, die nicht unmittelbar mit der Sondierung beauftragt werden. Hier ist z. B. der Freischnitt aufzuführen.

Alle Daten bilden die Grundlage für eine mögliche Ausschreibung gemäß A-7.2.5.


4.2.2 Planung geophysikalische Untersuchungen (entspricht den Arbeitsschritten Kap. 1.2 a. i. und b. i.)

Das Leistungsbild zur Ausschreibung von geophysikalischen Leistungen erfolgt im Anhang A-7.2.5 „Leistungsbeschreibung Phase B - Testfelder“.

Voraussetzung für die Erstellung des Leistungsbildes A-7.2.5 ist die Konkretisierung der in dem Konzept geophysikalische Untersuchungen ermittelten Daten zur Lage der TF und der zu untersuchenden Fläche.

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Untersuchungen ist die

a.

Vermessung und Vermarkung sowie

b.

freie Begehbarkeit der Testfelder.

Hierzu gehören bspw. der Freischnitt und die vorherige Absuche nach an der Geländeoberfläche liegenden Kampfmitteln sowie deren Entsorgung, sofern die Kampfmittel eine Betretung des Testfeldes bzw. die Zuwegung durch Geophysiker aus Gründen des Arbeitsschutzes verhindern.

Für die Ausschreibung A-7.2.5 sind u. a. folgende Daten zu ermitteln:

a.

genaue Lage der ausgewählten TF unter Angabe der Eckkoordinaten,

b.

TF-Größe und Form,

c.

Flächenanteil bezogen auf das ausgewählte geophysikalische Untersuchungsverfahren.

Von Bedeutung ist die Darstellung der Kostenwirkungsfaktoren sowie weiterer Zwangspunkte, die den Ablauf der Arbeiten beeinflussen können. Bspw. ist die Nennung der Zeitfenster, in der die Untersuchungen stattfinden können, für die Kalkulation der Arbeiten wichtig.


4.3 Planung Testfeldräumung (entspricht dem Arbeitsschritt Kap. 1.3 a.)

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Auswahl der zu beprobenden Testfelder und die Planung der Räumflächen innerhalb der TF. Weitere für die Ausführung relevante Punkte, die Teil der Planung sind, sind dem Anhang A-4.2 „Räumkonzept, Räumplanung, Ausführungsplanung, örtliche Bauüberwachung“ und den dort beschriebenen Arbeitsschritten zu entnehmen. Sie werden an dieser Stelle nicht weiter erläutert. Das betrifft auch die Festlegung des Räumverfahrens und die Planung der Vorarbeiten.

Die Auswahl der zu beprobenden Testfelder durch Räumflächen (RF) erfolgt erst nach Vorlage und Interpretation der geophysikalischen Ergebnisse. Die Auswahl ist abhängig von der horizontalen und vertikalen Störkörperverteilung bzw. von dem Verteilungsmuster, der Geometrie der Störkörper und dem erwarteten Kampfmittelinventar.

Es ist zu gewährleisten, dass die zu beprobenden TF das Gesamtareal und die RF die zugehörigen TF repräsentieren.

Die Räumung der Testfelder folgt weitgehend den Anforderungen an die Räumung der Phase C und wird an dieser Stelle nicht näher beschrieben.


Testfeldauswahl

Somit sind in einem ersten Schritt die zu beprobenden TF auszuwählen. Eine Regel, wieviel TF beprobt werden müssen, ist einzelfallabhängig und hängt im Wesentlichen von den Ergebnissen der Phase A ab. Es ist aber auch die Möglichkeit der mehrstufigen Vorgehensweise einzubeziehen: Testfeldauswahl – Räumung – Ergebnisauswertung und in einem nächsten Arbeitsschritt die Untersuchung weiterer, bisher nicht beprobter Testfelder, um die Repräsentativität oder die Aussagesicherheit zu erhöhen. Hierbei ist die Wirtschaftlichkeit gegenüber dem Erkenntnisgewinn abzuwägen.

Analog der Vorgehensweise bei der TF-Ausweisung (s. Kap. 4.1) können mit den neu hinzugekommenen Erkenntnissen der Geophysik mathematische Methoden zur Auswahl herangezogen werden. Werden diese angewendet, sind der mathematische Ansatz sowie die Berechnung bzw. deren einzelne Schritte so zu dokumentieren, dass die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Wird ein EDV-Programm angewendet, ist ähnlich zu verfahren: Programmbeschreibung, Dokumentation der Eingabeparameter, Zwischenergebnisse und Endergebnis, Nennung der Variablen und deren Auswirkung auf das Ergebnis.

Eine subjektive Auswahl ist ebenfalls zu begründen und zu dokumentieren.


Räumflächen
auswahl

Bei der RF-Auswahl gilt, dass bei einer gleichmäßigen horizontalen und vertikalen Störkörperverteilung gegenüber einer ungleichmäßigen Störkörperverteilung weniger RF in Anzahl und Größe notwendig sind. D. h. auch, dass auf einem TF mehrere RF angelegt werden. Während der eigentlichen Räummaßnahme ist die Option einzuplanen, dass die RF in ihrer Größe verändert werden können, sofern sich das geborgene Kampfmittelinventar nicht mehr ändert und die Repräsentativität erreicht ist.

Die RF-Auswahl ist zu begründen und zu dokumentieren.

Mit der Auswahl sind zu nennen:

a.

genaue Lage der ausgewählten RF unter Angabe der Eckkoordinaten,

b.

RF-Größe und -Form, bezogen auf das ausgewählte Räumverfahren,

c.

Vorhalten weiterer TF in Lage, Form und Größe mit den dazugehörigen RF bzw. Vorhalten weiterer RF beim stufenweisen Vorgehen: Räumung – Ergebnisinterpretation – Feststellen der Repräsentativität. Wird eine zu geringe Repräsentativität festgestellt, kann während der laufenden Maßnahme entschieden werden, weitere Testfelder zu räumen bzw. die RF-Anzahl zu erhöhen (s. a. A-3.2).

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