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A-7.2.3 Leistungsbeschreibung Phase A - Luftbildorientierung und Luftbildauswertung

1 Geltungsbereich

Die Musterleistungsbeschreibung richtet sich an den Planer, der im Rahmen der Phase A (Historische Erkundung) Luftbilder technisch verarbeiten und thematisch auswerten muss.

 

2 Einleitung

Luftbilder sind eine wichtige Informationsquelle für die Historisch-genetische Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung (vgl. A-2.1.3, Punkt 4 "Luftbilder"). Ihre Auswertung ist optionaler Bestandteil der Phase A. Die Durchführung der Luftbildauswertung gliedert sich in zwei Abschnitte:

  • Die Orientierung von Luftbildern (Herstellung eines Raumbezugs der Bilder zwecks Verortung der Bildinformationen)
  • Die thematische Interpretation und Erfassung von Bildinformationen (objektbezogene Kartierung)

Nach fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist eine getrennte Beauftragung der genannten Abschnitte nicht sinnvoll. Das methodische Vorgehen ist ausführlich in folgenden Anhängen der AH KMR beschrieben:

A-2.3.2

Photogrammmetrie: Luftbildorientierung und technische Grundlagen der Luftbildstereoauswertung

A-2.3.3

Erstellung von Orthofotos und Orthofotomosaiken

A-2.3.4

Auswertung von Luftbildern

A-9.2.4

Photogrammetrie: Luftbildorientierung und technische Grundlagen der Luftbildstereoauswertung (TS)

A-9.2.5

Erstellung von Orthofotos und Orthofotomosaiken (TS)

A-9.2.6

Auswertung von Luftbildern (TS)

Für die Festlegung thematischer Inhalte einer Luftbildauswertung ist weiterhin der Anhang A-2.1 „Historische Erkundung“ (beinhaltet 12 Detailanhänge) essenziell.

Die Strukturierung der zu erfassenden Daten und deren Darstellung müssen folgende Vorgaben berücksichtigen:

A-9.1.3

Datenkataloge

A-9.1.4

Kartografische Darstellungen

 

3 Hinweise zur Vergabe von Planungsleistungen

Eine Luftbildauswertung ist i. d. R. ein Bestandteil einer Historisch-genetischen Rekonstruktion der Kampfmittelbelastung (HgR-KM). Im originären Sinne umfasst sie lediglich eine luftbildgestützte Situationsbeschreibung für den betrachteten Zeitraum und keine Gefährdungsabschätzung oder weiterführende Handlungsempfehlung.

Im Rahmen einer HgR-KM muss ein Auftrag zur Luftbildauswertung folgende ergänzende Vorgaben umfassen:

  • Informationen zum Untersuchungsgebiet (soweit noch nicht benannt)
    • Frühere/derzeitige Nutzung,
    • Bebauung/Infrastruktur,
    • Topographie/Morphologie.
  • Fragestellung und Ziel der Luftbildauswertung,
  • Aufgabenbeschreibung:
    • Beschreibung/Auflistung des auszuwertenden Bildmaterials,
    • Auflistung zulässiger Verfahren zur Orientierung der Luftbilder mit Spezifizierung der erwarteten Lagegenauigkeit; optionale Aufforderung zur Beschreibung weiterer geeigneter Verfahren durch den AN,
    • Optional: Herstellung von Orthofotos,
    • Spezifizierung der auszuwertenden Themen,
    • Spezifizierung der Datenstrukturen und -formate für Ergebnisse,
    • Spezifizierung thematischer Ergebniskarten.
  • Angaben zur Bereitstellung von Geobasisdaten und ergänzenden Unterlagen durch den AG,
  • Angaben zur technischen und thematischen Dokumentation.

Die Recherche und Beschaffung von Luftbildern sind nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Hier wird auf die Anhänge A-2.1.3 „Informationsquellen“ und A-9.2.2 „Recherche von Archivalien und Luftbildern“ verwiesen.

 

4 Durchzuführende Arbeiten

Folgende Leistungen sind zu erbringen (s. a. Kap. 2):

  • Erste Sichtung der Luftbilder mit anschließender Bestätigung der Vorgaben oder Abstimmung mit dem AG über die anwendbaren Verfahren zur Orientierung vorliegender Luftbilder,
  • Orientierung der Luftbilder auf Basis aktueller Geobasisdaten,
  • Optionale Herstellung von Orthofotos,
  • Technische Dokumentation der Luftbildorientierung,
  • Thematische Auswertung der Luftbilder nach Vorgaben des AG mit Erfassung von Geometrien und Sachdaten,
  • Textliche und kartografische Dokumentation der Ergebnisse,
  • Bereitstellung der Geodaten, die aus der Auswertung hervorgehen,
  • Optional: Bereitstellung der digitalen Orthofotos.
  • Optional: Sofern die Phase A bereits mit der Luftbildauswertung abgeschlossen werden kann, ist die Datenerfassung zur Digitalen Bestandsdokumentation KMR im INSA durchzuführen.

 

5 Qualifikation/Nachweis

Es gilt die Technische Spezifikation A-9.2.1 „Fachspezifische Anforderungen an freiberuflich Tätige“ (Phase A).

 

6 Anlagen

A-9.1.3

Datenkatalog

A-9.1.4

Kartografische Darstellungen

A-9.2.4

Photogrammetrie: Luftbildorientierung und technische Grundlagen der Luftbildstereoauswertung (Formblatt C Dokumentation Luftbildorientierung (je Bildflug auszufüllen))

A-9.2.5

Erstellung von Orthofotos und Orthofotomosaiken

A-9.2.6

Auswertung von Luftbildern

A-9.2.1

Fachspezifische Anforderungen an freiberuflich Tätige (Phase A)

Geobasisdaten


Der Leistungskatalog zur Luftbildauswertung im Rahmen einer HgR-KM (Phase A) (A-7.2.3) steht Ihnen als Excel-Datei im Bereich „Anlagen“ zur Verfügung.


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