BWM BMWSB und BMVg Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
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A-2.4 Handlungsanweisung Rüstungsaltstandorte/-altablagerungen und Kampfmittelräumung

Die Handlungsanweisung „Bearbeitung von Rüstungsaltstandorten und Rüstungsaltablagerungen – Durchführung von Kampfmittelräumungen" kurz "Handlungsanweisung Rüstungsaltstandorte/-altablagerungen und Kampfmittelräumung" wurde durch die Leitstelle Boden- und Grundwasserschutz / Kampfmittelräumung erarbeitet und durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (heute Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) sowie das Bundesministerium der Verteidigung gemeinsam herausgegeben. Diese mit den Erlassen vom 17.12.1999 (BMVBW, BS 33 B1012) und vom 24.03.2000 (BMVg, WV II7 Az 63-25-36/15) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen eingeführten Handlungsanweisungen sind sowohl Bestandteil der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz als auch dieser Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung und weiterhin uneingeschränkt gültig.


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