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A-9.1.3 Datenkatalog

1 Geltungsbereich

Diese Technische Spezifikation definiert allgemeine fachspezifische Anforderungen für die Erfassung raumbezogener Informationen im Rahmen der Phasen A bis C.

 

2 Allgemeines

Im Rahmen der KMR werden überwiegend raumbezogene Informationen erhoben. Damit diese Informationen sinnvoll genutzt werden können, ist es erforderlich, geeignete Formen der Bereitstellung anzuwenden. Dazu werden überwiegend digitale Medien genutzt, die eine effektive Erfassung, Analyse und/oder Visualisierung ermöglichen.

Die Informationen bzw. Daten, die im Rahmen der Phasen A bis C anfallen, sind äußerst komplex. Bis jetzt gibt es noch keinen umfassenden Datenkatalog, der phasenübergreifend allen Anforderungen gerecht wird. Die bisher verfügbaren allgemeinen Datenbeschreibungen und z. T. konkreten Definitionen bilden dennoch eine verbindliche Grundlage für die systematische Erfassung von Daten in der KMR.

Im Folgenden werden Hinweise auf die in den technischen Spezifikationen der AH KMR verteilt vorliegenden Datenbeschreibungen gegeben sowie allgemeine Grundsätze der Erfassung von Daten im Sinne der AH KMR erläutert.

Ein vollständiger und in diesem Anhang zusammengeführter Datenkatalog wird in einer Fortschreibung der AH KMR bereitgestellt.

 

3 Fragmente bisheriger Datenbeschreibungen

Phasenübergreifend

A-6.2 „Digitale Bestandsdokumentation KMR (DigBestDok KMR)“: Vorgaben für die nachhaltige Bestandsdokumentation des KMR-Status von Liegenschaften bzw. WE mit den konkreten Vorgaben für die Erfassung entsprechender alphanummerischer und grafischer Daten.


Phase A

A-9.2.9 "Anforderungen Bericht Phase A": allgemeine Erläuterungen zur Datenerfassung.


Phase B

A-9.3.2 „Anforderungen an die Dokumentation Geophysik“: allgemeine Erläuterungen zur Datenerfassung, teilweise Spezifizierungen von raumbezogenen Daten.


Phase C

A-9.4.10 „Dokumentation Phase C“: allgemeine Erläuterungen zur Datenerfassung und Dokumentation der Phase C.

 

4 Erfassung nicht konkret spezifizierter Daten

Einige technische Spezifikationen enthalten bisher keine konkreten Datendefinitionen. In solchen Fällen sind Datentypen und -strukturen in Abhängigkeit der fachlichen Anforderungen individuell zu spezifizieren.

Um die Nutzung der Daten zu ermöglichen, sind diese durch Metadaten zu beschreiben. Als Metadaten oder Metainformationen bezeichnet man allgemein Daten, die Informationen über andere Daten enthalten.

Dazu zählen zumindest folgende Informationen:

  • Auftraggeber,
  • Auftragnehmer,
  • Projektnummer,
  • Liegenschaft,
  • Projekttitel,
  • Thema Geodaten,
  • Dateiname,
  • Datenformat,
  • Inhaltliche Beschreibung,
  • Erstellungsdatum,
  • Raumbezugssystem,
  • Bearbeitungsstatus,
  • Beschreibung Attribute 1 bis n.

 

5 Datenaustausch

Alle Daten mit Raumbezug sind vorzugsweise in Geodatenformaten auszutauschen. Solche Datenformate zeichnen sich durch eine Kombination von Geometrien und Sachdaten aus. Die Geometrien müssen im Koordinatensystem UTM / ETRS89 erfasst worden sein.

Die Vielzahl der auf dem Markt befindlichen Geodatenformate erfordert grundsätzlich eine fallweise Abstimmung der Datenformate zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Komplexe Sachdatenbestände können in Abstimmung mit dem Auftraggeber in relationalen Datenbanken geliefert werden. Datenbankformate sind abzustimmen. Eine Bereitstellung von Datenbeständen in Textdokumenten ist unzulässig.


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